MHD Wetzlar > Spenden

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, gelten folgende Spendenkonten:

Allgemeines Spendenkonto für die Malteser Wetzlar
Sparkasse Wetzlar, Konto 1000 87 87, BLZ 515 500 35

Haiti-Spendenkonto
Volksbank Mittelhessen eG, Konto 400, BLZ 513 900 00

Zweckbindung
Selbstverständlich können Sie Ihre Spende mit einem Stichwort versehen, um diese einem bestimmten Projekt zu Gute kommen zu lassen. Wir bitten Sie jedoch sehr herzlich, uns ungebundene Spenden zur Verfügung zu stellen. So helfen Sie uns, unsere Mittel effizienter einzusetzen und das Geld dort zu verwenden, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Steuerliche Vorteile
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Positive Neuerungen für Spender, Fördermitglieder und Stifter Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt auf Beschluss des Bundestages die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft. Die Gesetzesreform bringt den Spendern einige positive Neuerungen: Beim Spendenabzug können künftig bis zu 20% der Gesamteinkünfte eines Jahres berücksichtigt werden. Spenden, die darüber hinaus gehen, können ins nächste Jahr übertragen werden. Die unterschiedliche steuerliche Berücksichtigung von Spenden entfällt.

Der bisherige Abzugshöchstbetrag für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung wird von 307.000 EUR auf 1 Million EUR erhöht. Dieser Betrag erfasst auch Zustiftungen über das Gründungsjahr hinaus. Die in der Anwendung komplizierte Großspendenregelung ist ganz entfallen. Ebenfalls entfallen ist der pauschale Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen an Stiftungen nach dem bisherigen § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe von 20.450 Euro.

Der neue Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte ist zeitlich gesehen unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass ein Spender seine im Jahr 2007 geleistete Spende auch noch im Jahr 2017 vortragen kann, was vor allem von Vorteil ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde.

Spendenbescheinigung

Bei einem Betrag bis zu 200 Euro können die Finanzämter den Einzahlungsbeleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/elektronischen Zahlungsbeleg der Bank als Spendenquittung anerkennen.

Bestätigung für das Finanzamt
(Gilt bis 200 Euro nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/elektronischen Zahlungsbeleg der Bank.)
Der Malteser Hilfsdienst e.V. ist laut Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 2006 des Finanzamtes Köln-Ost vom 15.05.2008, Steuer-Nr. 218/5761/0039, als gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung begünstigter Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3, 4, 7, 9, 10, 11, 12 und 15 der AO ggf. im Ausland verwendet wird.

Beträgt die Summe Ihrer Spenden an den Malteser Hilfsdienst innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Euro, erhalten Sie von uns unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Jahres-Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Einzel-Zuwendungsbestätigung zu Ihrer Spende. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserem Service-Team auf.

Wenn Sie uns besondere Spenden zukommen lassen, oder die Malteser in Ihrem Testament bedenken wollen, wenden Sie sich bitte an:
Boris Falkenberg (E-Mail | Telefon: 06441-9494-209)

 

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