Integrationshilfen

Eingliederungsmaßnahmen für Schüler mit Behinderung

Die Malteser unterstützen behinderte und chronisch kranke Kinder, die am Unterricht der Regelschule bzw. Förderschule teilnehmen und bei denen der zusätzliche pflegerische und betreuerische Bedarf nicht von Lehrkräften abgedeckt werden kann. Wir stellen durch sogenannte Integrationskräfte die notwendigen Hilfeleistungen zur Verfügung. Die konkreten Tätigkeiten im Schulalltag bestehen u.a. aus der:

  • Hilfestellung zur besseren Teilnahme am Unterrichtsgeschehen durch praktische Unterstützung (Erklärung von Aufgaben / Umgang mit Material)
  • Förderung der Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit, Erstellen von Arbeitshilfen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, beim Umziehen, beim Toilettengang/Wickeln und der Körperhygiene
  • Begleitung in den Pausen, bei einem Raumwechsel, evtl. beim Zurücklegen des Schulweges vor und nach dem Unterricht
  • Begleitung und Beaufsichtigung bei Wandertagen und Schulausflügen
  • Förderung der sozialen Integration des Kindes in die Klassen- und Schulgemeinschaft durch Mitgestaltung von Gruppenaktivitäten
  • Förderung der persönlichen Eigenständigkeit des Kindes im Schulalltag

 

Diese Hilfeleistungen sind je nach Situation für einen Teil oder während des gesamten Lernprozesses erforderlich. Der jeweilige Aufgabenbereich richtet sich ganz nach dem jeweiligen individuell festgestellten Hilfebedarf des Schülers; die konkrete Umsetzung erfolgt natürlich in enger Abstimmung mit den Lehrkräften. Je nach Anforderungsprofil kommen hierfür neben ausgebildeten erzieherischen und pflegerischem Fachpersonal auch angelernte Betreuungskräfte sowie Bundesfreiwilligendienstleistende oder Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ) zum Einsatz.

Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationshilfe

Integrationshilfe kann entweder über den Sozialhilfeträger für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen gemäß §§ 53, 54 Abs.1 Nr.1 SGB XII (Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) oder über den Jugendhilfeträger für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen gemäß § 35a SGB VIII finanziert werden. Für den Lahn-Dill-Kreis außer der Stadt Wetzlar ist dies in einer Kreisbehörde, dem Zentrum für Beratung, Erziehungs- und Eingliederungshilfen (ZebraH) mit Sitz in Wetzlar zusammengefasst. Für Bewohner des Stadtgebietes Wetzlar sind die stadteigenen Ämter zuständig.

In folgenden Fällen kann Integrationshilfe beantragt werden

  • Bei Kindern, die in eine Förderschule gehen und 
    a) sich oder andere gefährden oder 
    b) aufgrund einer Schwerstmehrfachbehinderung (erhöhter pflegerischer Aufwand) nur mit Begleitung am Unterrichtsgeschehen teilnehmen können
  • Bei Kindern mit massiven Verhaltensauffälligkeiten (Regel - oder Förderschule), bei denen die Beschulung ansonsten gefährdet wäre
  • Bei Kindern mit körperlicher und /oder geistiger Behinderung, die nach Feststellung des schulischen Förderbedarfs durch das Schulamt in eine Regelschule aufgenommen werden und einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweisen
  • Bei Kindern mit seelischer Behinderung in einer Regelschule

Procedere

Die Sorgeberechtigten stellen frühzeitig einen formlosen Antrag beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt. Hierin sollte eine Begründung erfolgen, weshalb der Einsatz eines I-Helfers erfoderlich ist und welche konkreten Tätigkeiten erfolgen sollen. Bestenfalls werden dem Antrag möglichst aktuelle Unterlagen, ärztliche oder psychologische Gutachten inkl. Diagnosen beigefügt. Falls das Kind schon eine Schule besucht, sollte diese ebenfalls eine Begründung aus fachlicher Sicht erstellen.
Möglichst zeitgleich informieren die Sorgeberechtigten die Malteser, um die Gestellung einer geeigneten Integrationskraft im Vorfeld bereits in die Wege leiten zu können. Ist die Maßnahme genehmigt (in der Regel wird eine Kostenzusage jeweils über ein Schuljahr erteilt) hospitieren im Idealfall mögliche BewerberInnen in der Schule und kommen nach einer positiven Rückmeldung durch Lehrkräfte und Sorgeberechtigten zum Einsatz. Die Integrationskraft wird durch die Malteser angestellt und erhält einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer der Kostenübernahme.

Interessiert?
Rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Wir informieren Sie gerne und klären in einem persönlichen Gespräch alle weiteren Fragen.

Rüdiger Schaal

Rüdiger Schaal
Dienststellenleiter soziale Dienste
Tel. 06441 9494-205
Fax 06441 9494-220
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